Fressnapf Tierratgeber: Haustiere unerwünscht?
Mit Hund und Katze in der Mietwohnung
Hurra! Eine neue Mietwohnung ist gefunden und Miezi darf mit! Was für Katzenhalter häufig schon eine Hürde ist, gestaltet sich für Hundebesitzer noch schwieriger. Die Experten der Fachmarktkette Fressnapf geben Tipps, was Tierbesitzer bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten.
Schmuddelige Wohnungen, zerkratzte Wände, Hundekot im Garten: Es gibt zahlreiche Vorbehalte von Vermietern gegenüber Menschen, die Haustiere halten. Während Kleintiere wie Meerschweinchen, Fische oder Vögel niemand verbieten kann, sollten Sie bei Katzen und Hunden die Zustimmung Ihres neuen Vermieters einholen. Klauseln im Mietvertrag wie „Katzen- und Hundehaltung verboten" sind ernst zu nehmen. Ist die Haltung „nach Absprache" erlaubt, darf der Wohnungseigentümer entscheiden, wie viele Tiere und welche genau er zulässt.
Vereinbarungen schwarz auf weiß festhalten
Ihr neuer Vermieter hat nichts gegen Ihre beiden Katzen? Freuen Sie sich – und halten Sie das schriftlich in einer Anlage zum Mietvertrag fest! Wollen Sie später noch zwei Katzen oder einen Hund dazuholen, holen Sie dafür extra eine schriftliche Zustimmung ein. Dasselbe gilt übrigens auch für Veränderungen, die Sie für Ihre Tiere vornehmen wollen: z. B. eine Balkonsicherung oder eine Katzentür.
Bei der Wahrheit bleiben
Manche Tierhalter erzählen nichts von ihren Mitbewohnern, weil sie in Sorge sind, eine gewünschte Wohnung nicht zu bekommen. Es wäre ein schlechter Start, wenn sie erst bei der Vertragsunterzeichnung mit der Wahrheit herausrücken. Unter Umständen kommt der Vertrag gar nicht zustande. Werden Hund oder Katze ganz verschwiegen und später heimlich oder unter Vorwand in die Wohnung geholt – „Ich passe nur auf den Hund meiner Freundin auf, bis sie wieder da ist" –, ist der Ärger groß. Vermieter können das Mietverhältnis kündigen oder verlangen, dass die Tiere ausziehen.
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