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Fressnapf Tierratgeber Nr. 05/2011:
 

Tierisch friedlich unter einem Dach

Tierhaltung im Mehrfamilienhaus: Das kann für Zündstoff sorgen. Vom bellenden Hund über volle Mülltonnen bis hin
zur Katzenhaarallergie reichen die Konfliktherde. Die Experten der Fachmarktkette Fressnapf geben Tipps für ein
gutes Miteinander von Tierhaltern und Nicht-Tierhaltern.
    
Als Mieter haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eines oder mehrere Kleintiere zu halten. Dazu zählen z. B. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Hamster, Ziervögel, Fische oder Reptilien. Ein Vermieter darf Ihnen das nichtverbieten – solange von den Tieren  weder Gefahr noch Lärm oder störende Gerüche  ausgehen. Katzen zählen nicht zu den Kleintieren – hier darf der Vermieter entscheiden und auch eine  entsprechende Klausel in den Mietvertrag einbauen.
Für die Hundehaltung gilt dasselbe. Meist ist das eine Einzelfallentscheidung, bei der ein Vermieter zwischen allen Interessen abwägt.
 

Tierisch-friedlich-unter-einem-Dach
Rücksicht nehmen ist das A und O

Einen kleinen Hund einfach mal durchs Treppenhaus tragen, damit er nichts schmutzig macht, fördert das gute Miteinander von Tierhaltern und Nicht-Tierhaltern in einem Mehrfamilienhaus.

Foto: Fressnapf/Ulrike Schanz
Manche Hausbesitzer erlauben von vornherein die Tierhaltung, das ist die günstigste Voraussetzung für tierliebe Mieter. Doch das ist nur die rechtliche Situation. Was, wenn es zwischen denMietparteien wegen eines Tieres „kracht“? Gegenseitiger Respekt und Verständnis sind dann gefragt. Hier einige typische Streitpunkte und Tipps, wie Sie damit umgehen können:
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Tierischer Lärm
Es gibt Heimtiere, von denen vergleichsweise viel Lärm ausgehen kann, wie z. B. bestimmte Vogelarten. Agaporniden (Unzertrennliche) sind sehr stimmgewaltig und schrill und deshalb in einem Mehrfamilienhaus nicht zu empfehlen. Auch ein Nymphensittich kann richtig schreien. Für lärmempfindliche Mitmenschen kann das ein großes
Problem werden. Unser Tipp: Bevor Sie sich als Mieter ein Haustier zulegen, informieren Sie sich im Fachmarkt oder Internet gut über das gewünschte Tier. Ein Hund, der bei jeder Regung im Treppenhaus anschlägt, der jault oder wild herumtobt, wenn er alleine ist – auch das kann Mitmieter stören. Rein rechtlich wird dem Hundehaltereingeräumt, die Belästigung einzudämmen. Unser Tipp: Nehmen Sie die Beschwerden Ihrer Nachbarn ernst.Vielleicht ist Ihr Hund nicht genug ausgelastet. Oder er hat einfach nicht gelernt, sich angemessen zu verhalten. Das lässt sich jedoch trainieren.
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Volle Mülltonnen
Wenn der Nachbar seinen Abfall nicht mehr entsorgen kann, weil die Tonne voll mit voluminöser Kaninchen-Einstreuist, ist er verständlicherweise ratlos. Unser Tipp: Achten Sie als Tierbesitzer auf Ausgewogenheit und sorgen Sie bei Bedarf für eine andere Lösung. Manche bringen ihre Einstreu regelmäßig zum Wertstoffhof, andere werfen sie erst am Abholtag in die Mülltonne. Vielerorts können Sie gegen Gebühr Mülltüten kaufen, die das Entsorgungsunternehmen extra mitnimmt. Widerstehen Sie jedoch der Versuchung, die Ein- oder Katzenstreu auf„illegalem Weg“ (falsche Tonne, Toilette) zu entsorgen.

Empfindliche Nachbarn
Das Thema Tierhaarallergie ist heute kein seltenes mehr. Manche Betroffene reagieren bereits, wenn Nachbars Katze oder Hund durchs Treppenhaus läuft. Auch frei laufende Ratten oder Mäuse, die in die Nachbarwohnung ausbüchsen, sind manchen ein Graus. Unser Tipp: Nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht – so weit es geht! Die Haustür wird erst geöffnet, wenn alle Tiere wieder im Käfig sind. Oder die Katze wird über die Balkontür rausgelassen anstatt über das Treppenhaus.


Quelle: Fressnapf Tiernahrungs GmbH -
www.fressnapf.com
 

12.- 19. Mai 12:
Koi- und Teichtage bei Fressnapf


19.-20. Mai 12 :
Dogdance-Turnier