Kontakt

Deutscher Tierschutzbund warnt vor voreiliger Rettung von jungen Vögeln

Jetzt im Frühjahr sind wieder zahlreiche Jungvögel in der Natur zu beobachten. Doch nicht jedes Vogelkind, das alleine unterwegs ist, ist verlassen oder aus dem Nest gefallen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den scheinbar hilflosen Tieren um junge Nestflüchter.

Nestflüchter brauchen selten Hilfe

Vogelarten, die als Nestflüchter gelten, verlassen unmittelbar nach dem Schlüpfen das Nest, werden aber von den Eltern noch eine ganze Zeit lang beschützt und gefüttert.  Das erste Daunengefieder ist zu diesem Zeitpunkt bereits gut entwickelt. Durch Lock- und Bettelrufe stehen die Vogelkinder mit ihren Eltern in Verbindung und werden von ihnen versorgt. Zu den Nestflüchtern gehören beispielsweise Enten, Gänse, Schwäne, Wat- und Hühnervögel sowie Rallen.

Der Deutsche Tierschutzbund warnt davor, sich gleich um jedes Vogeljunge zu kümmern, das sich vermeintlich in einer Notlage befindet. Es ist zwar gut gemeint, aber häufig falsch verstandene Hilfe. Nur wenn ein Notfall vorliegt, sollten Tierfreunde sofort bei Tierärzten oder dem örtlichen Tierschutzverein Rat einholen.

Nesthocker sind manchmal tatsächlich in Not

Jungvögel von "Nesthockern", die tatsächlich noch ins Nest gehören und ohne Hilfe kaum eine Überlebenschance hätten, sollten gegebenenfalls von Fachleuten versorgt werden. Das sind beispielsweise Vögel, die noch nackt und vollkommen hilflos sind, wie in den ersten Tagen nach dem Schlüpfen. Ältere Nesthocker-Jungvögel, die auf einem Ast oder einem anderen geschützten Ort sitzen und auf die Eltern warten, besitzen ebenfalls schon ein Federkleid, sind aber noch flugunfähig. Obwohl auch diese oft einen sehr hilflosen Eindruck machen, benötigen sie meistens keine Hilfe.

Zu den Nesthockern zählen die meisten heimischen Singvogelarten, wie Drosseln, Finken und Meisen sowie auch Rabenvögel, Segler, Eulen und Greifvögel.  

Ausnahmefälle für die Jungvögel-Rettung

Wer ein Vogeljunges findet, sollte es in den meisten Fällen ganz in Ruhe lassen. Nur wenn eine Notwendigkeit besteht, weil das Tier z.B. direkt am Straßenrand sitzt, sollte man ein Tier an einen möglichst nahe gelegenen, geschützten Ort umsetzen.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. / 12.05.2014