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Freilaufende Hunde und Katzen in Wald und Flur

Viele Hunde- und Katzenbesitzer werden von Meldungen in Sorge versetzt, dass Jäger ihren Tieren etwas antun könnten, um Wildtiere zu schützen. Was ist zu beachten und wie verhält sich ein Tierbesitzer am besten?

Vorsicht, Jagdgesetze!

Eine Grundlage, die Jäger tatsächlich zum Handeln berechtigt, bietet das Bundesjagdgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder. So heißt es in § 23 des Bundesjagdgesetzes: „Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften."

Wann genau Haustiere wildern, ist nicht näher definiert, liegt also im Ermessen des Jagdscheininhabers vor Ort.
Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb können Wildtiere jagen, stören, vertreiben, hetzen oder im schlimmsten Fall reißen. Auch Hasen oder Rehe an Wald- und Feldrändern sehen Naturschützer durch freilaufende Hunde gefährdet.
Katzen sind von Natur aus Beutegreifer und kaum vom Jagen kleinerer Singvögel und Tiere, wie Hasen, Frösche oder Lurche, abzuhalten. Gerade Jungtiere fallen ihnen häufig zum Opfer.
Je nach Bundesland dürfen sich Katzen maximal zwischen 200 und 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt aufhalten. Bemerkt ein Jäger in seinem Revier eine streunende Katze, kann er ihr ohne Weiteres die Absicht zu wildern unterstellen. Die meisten Jäger, die den Wildbestand durch Haustiere gefährdet sehen, bemühen sich um einvernehmliche Lösungen und appellieren vor allem an das Verantwortungsbewusstsein der Besitzer.

Das können Sie als Haustierbesitzer tun, um die Gefahr für Ihr Tier, aber auch für Wildtiere zu minimieren:

• Sie informieren sich beim zuständigen Landesjagd-/Forstverband über die bei Ihnen geltenden Gesetze zur Jagd und zum Mitführen von Hunden im Wald, in angrenzenden Flächen oder in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

• Sie nehmen persönlich Kontakt zu dem Jäger auf, in dessen Revier Sie sich mit Ihrem Hund oft aufhalten oder sich Ihre Katze erfahrungsgemäß gerne hinbegibt.

• Sorgen Sie dafür, dass Ihre Katze gut als Haustier erkennbar ist, z. B. durch ein auffälliges Halsband mit Marke.

• Wenn Sie Ihre Samtpfote kastrieren bzw. sterilisieren lassen, verhindern Sie, dass die Katzenpopulation und damit auch die Zahl herrenloser Tiere steigt. Außerdem streunen Kater dann nicht so häufig.

• Meiden Sie beim Gassigehen sensible Naturräume, wie Brut- oder Weideplätze von Bodenbrütern, Uferzonen oder Feuchtwiesen.

• Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Hund Jagd auf Wildtiere macht und lassen Sie ihn an entsprechenden Stellen angeleint; mit einer langen Schleppleine können Sie Gehorsam trainieren. Begleitet Sie Ihr Vierbeiner unangeleint auf Waldwegen, muss er Ihnen gehorchen!

Achten Sie beim Spaziergang darauf, dass Ihr Hund immer in Ihrer Nähe ist, sodass er auf Ihr Rufen reagieren kann. Hund, die offensichtlich ohne Aufsicht umherlaufen, sind eher ein Ärgernis als solche, deren Besitzer zugegen ist.

Hund im Gebüsch

Quelle : Fressnapf  Tiernahrungs GmbH