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Lange Autofahrten mit Hund


Ab in den Süden, heißt es für viele Deutsche bei Ferienbeginn. Mit vollen Koffern und Bello im Auto geht die Reise los. Wie plant man aber die Fahrt, damit es für Hund und Herrchen so angenehm wie möglich ist?

Beim Urlaub mit dem Auto werden gerne auch die vierbeinigen Lieblinge mitgenommen,  denn hier gibt es schließlich die Möglichkeit, zwischendurch kurze Pausen zum Gassi gehen einzulegen.

Das Tierärzte-Team der Fachmarktkette Fressnapf hat hier einige Tipps zusammengefasst, für die Frage

Wie macht man die Autofahrt für alle so angenehm wie möglich?

• Vor Antritt der Reise sollte eine spezielle Adressmarke für den Vierbeiner am Halsband befestigt werden.

• Außerdem ist es wichtig, dem Hund nur wenig zu fressen zu geben und auch während der Fahrt sollte der Hund nicht gefüttert werden - dies beugt Übelkeit und Erbrechen vor.

• Planen Sie ausreichend Pausen mit Bewegung für sich und den Vierbeiner ein. Ideal wäre es, wenn man alle zwei Stunden einen Zwischenstopp einlegt und dem Hund etwas zu trinken zu gibt.

• Niemals sollte ein Hund unbeaufsichtigt im parkenden Wagen zurückgelassen werden: im Sommer heizt sich das Wageninnere sehr schnell auf und es entstehen unerträgliche Temperaturen von mehr als 30 Grad. Schon nach einer Viertelstunde wird so das Auto zu einer tödlichen Gefahr fürs Tier.Der Hund sollte während der Fahrt nicht am offenen Fenster im Fahrtwind sitzen, da er sich dacei eine Bindehautentzündung zuziehen kann

.• Falls der Vierbeiner auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt, geben Sie ihm einen Kauknochen. Durch das Kauen löst sich der Druck in den Ohren.

• Falls nicht bereits geschehen, sollte der Hund vor Reiseantritt bei einem Haustierregister, z. B. dem Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (www.tierschutzbund.de), angemeldet werden. Damit steigt die Chance, dass Sie Ihr Tier im Falle eines Falles schnell wieder finden. Für die Registrierung muss es durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sein.

Bello als Mitfahrer: Sicherheit geht vor!

Hund im Kofferraum Wie für den Menschen, gilt auch für Hunde eine Sicherungspflicht im Auto, das sagt der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Bei einem Verstoß kann die Unfallversicherung einen möglichen Schadenersatz verweigern und ein Bußgeld von bis zu 50 Euro sowie Punkte in Flensburg drohen zusätzlich. Mitfahrende Hunde sind mit Transportkäfigen oder -boxen oder mit speziellen Hundesicherheitsgurten zu sichern.

 Quelle: Fachmarktkette Fressnapf

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