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BGH kippt das generelle Haustier-Haltungsverbot

In Zukunft dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr generell verbieten. Durch diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden die Rechte tierlieber Mieter gestärkt.

20.03.13 -  Haustierbesitzer freuen sich über die gute Nachricht: Ein allgemeines Verbot für Haustiere in Mietwohnungen gibt es nicht mehr. Zukünftig muss eine umfassende Interessenabwägung aller betroffenen Parteien stattfinden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt dieses Urteil, sieht allerdings darin nur einen ersten Schritt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, bewertet das Urteil: „Die Rechte tierlieber Mieter sind heute auf jeden Fall deutlich gestärkt worden. Aber leider geht das Urteil noch nicht weit genug. In dem konkreten Fall ging es um die Haltung eines Hundes mit einer Schulterhöhe von 20 cm, also eines kleinen Hundes. Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders aussehen können und das darf nicht sein".

So wird es auch zukünftig nicht immer einfach sein, einen Hund oder eine Katze zu halten.

 

 Quelle: Deutscher Tierschutzbund