Die Sadt München hat 2013 mit der sogenannten „Neuen Münchner Linie" für Hundehalter ein neues Konzept erarbeitet, das z.B. die Leinenpflicht an bestimmten Orten regelt und sagt, wo Hunde Zutritt haben und wo nicht. In der Verordnung werden alle wichtigen Maßnahmen für die Hundehalter deutlich gemacht.
Das Kreisverwaltungsreferat hat die wichtigsten Kriterien für den Leinenzwang bekanntgegeben: Grundsätzlich besteht im Münchner Stadtgebiet kein Leinen- und Maulkorbzwang.
ES GELTEN ABER FOLGENDE AUSNAHMEN:
Leinenpflicht für alle Hunde
gilt
- im gesamten Westpark
- auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen, wo man den „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol vorfindet.
Leinenpflicht für große, erwachsene Hunde (ab 1 Jahr)
Als groß werden Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm gezählt. Unabhängig von der tatsächlichen Größe gilt der erwachsene Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge immer als "großer Hund".
Für diese gilt Leinenpflicht in Bereichen, wo sich besonders viele Menschen aufhalten. Dazu gehören
- Innenstadt - der Bereich innerhalb des Altstadtrings
- Fußgängerzonen
- verkehrsberuhigten Bereiche
- bei öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen und Versammlungen im Freien
- in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen (auch an Bahnsteigen und Zwischengeschossen)
- und in der unmittelbaren Umgebung von Spielplätzen
Leinenpflicht für Kampfhunde
Für Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis gilt die Leinenpflicht immer auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Generell gilt:
Die Leine muss reißfest sein, eine max. Länge von zwei Metern haben und eine Befestigung am Halsband oder Geschirr (der Hund darf nicht herausschlüpfen können). Der Hund muss vor dem Betreten des Leinenpflichtbereichs angeleint werden.
Für alle Hunde BETRETEN VERBOTEN
gilt wie bisher
- auf Kinderspielplätzen
- in städtischen Grünanlagen für Spiel- und Liegewiesen, die mit den grünen Pollern (mit einem durchgestrichenen Hundesymbol) markiert sind.
- auf der Theresienwiese während des Oktober. und Frühlingsfestes
- auf Bade- und Liegebereichen der Freibadgelände, zum Beispiel Badeseen (ganzjährig)
Alle Infos der Stadt München zur Hundehaltung finden Sie unter https://stadt.muenchen.de/buergerservice/freizeit-hobby/natur/hundehaltung.html
Der Hundeführerschein
Die Stadt will mit finanziellen Anreizen dazu beitragen, dass möglichst viele Hundebesitzer an der Schulung für den Hundeführerschein teilnehmen.
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. Infos dazu finden Sie unter www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10172557/
Quelle: Stadt München im Juli 2013 (letzte Aktualisierung im September 2023) -
Angaben ohne Gewähr. Die aktuelle Version der Hundeverordnung erhalten Sie unter https://stadt.muenchen.de/infos/hundeverordnung.html
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