Der Bundesgerichtshof hat im März 2013 ein Urteil zur Tierhaltung in der Mietwohnung gefällt, das die Rechte von Tierbesitzern stärkt. Demnach ist ein generelles Haltungsverbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen unzulässig.
Nach wie vor sind Tierbesitzer aber unsicher, was die Tierhaltung in Mietwohnungen betrifft: was ist erlaubt, was nicht?
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes, erläutert: „Pauschale Antworten gibt es auch bei der Haltung von Tieren in Mietwohnungen nicht. In der Regel sind die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgeblich".
Hier klärt Ulrich Ropertz über einige Missverständnisse im Mietrecht bezüglich der Tierhaltung auf:
Quelle: Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V.
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