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Tierschutz auch beim Osterei beachten

Auch an Ostern sollte man den Tierschutz mit im Blick haben, deshalb rät der Deutscher Tierschutzbund, Eiern aus artgerechter Haltung oder veganen Alternativen den Vorzug zu geben. In verarbeiteten Produkten, also auch bei bereits gefärbten Eiern, gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Für den Verbraucher ist dadurch nicht ersichtlich, aus welcher Tierhaltung die Eier stammen.

„Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, dass es in Deutschland noch immer Eier aus Käfighaltung gibt – wenn auch nur in verarbeiteten Produkten, etwa in Eierlikör, Nudeln, Gebäck oder Fertigprodukten“, sagt Dr. Esther Müller, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Obwohl für Käfigeier in verarbeiteten Produkten (im Gegensatz zu frischen Schaleneiern) keine Kennzeichnungspflicht besteht, haben viele Handelsunternehmen mittlerweile auf den Druck der Tierschützer und auf den Wunsch vieler Verbraucher reagiert und machen freiwillig eine Angabe zur Haltungsform. Der Großteil der bunten Eier stammt heute aus Bodenhaltung.
Dennoch: Steht nichts Gegenteiliges auf den Verpackungen, so handelt es sich meist um Käfigeier.

Bunte Ostereier

Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Ostereier

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher eine verpflichtende Kennzeichnung mit den Ziffern 0 bis 3, analog zu den frischen Eiern. „Bis dahin appellieren wir, auf nicht gekennzeichnete Produkte zu verzichten und Eier aus artgerechterer Haltung, etwa Bio-Eier oder Eier mit dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ zu kaufen und selbst zu färben“, sagt Müller. „Wer den direktesten Weg zu mehr Tierschutz wählt, entscheidet sich bei den Osterleckereien aber am besten für vegane Alternativen.“

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.