Eine deutsche Reisende hatte sich aus Marokko eine kleine tunesische Landschildkröte mitgebracht, eingepfercht in eine viel zu kleine Schachtel. Am Münchner Flughafen wurde man auf die durchlöcherte Box aufmerksam und so wurde die Reptilienauffangstation benachrichtigt, die solche Fälle von tierschutzwidrigen „Urlaubsmitbringseln“ leider nur allzu gut kennt.
25.02.2019 In Marokko gewildert, auf dem Basar an Touristen verramscht, tierschutzwidrig geschmuggelt, um in Deutschland langsam zu sterben - eine kleine tunesische Landschildkröte entkommt durch die Auffindung gerade noch ihrem Schicksal.
Qualvoller Transport in viel zu kleiner Box
Am 22.02.19 wurde bei der Routine-Kontrolle von Flugpassagieren aus Nordafrika in der Handtasche einer deutschen Reisenden ein Kartonschächtelchen festgestellt, das Luftlöcher aufwies. Ein Tier?
In der winzigen Schachtel befand sich in einer Plastiktüte, die wohl als Auslaufschutz gedacht war, eine kleine Schildkröte. Das arme Tier konnte sich darin nicht bewegen und den Kopf nicht ausstrecken, passte gerade so in das Kistchen hinein – und konnte somit nicht auf sich aufmerksam machen, weil es bewegungsunfähig keine Kratzgeräusche verursachen konnte, die eventuell aufgefallen wären …
Tipps zum Schmuggeln werden oft mitgeliefert
Die junge Frau befand sich auf der Rückreise vom Nordafrika-Urlaub, Marokko. Mediterranes Klima, Sonne, Baden, am Strand liegen und den Frühling im Februar schon einmal vorweg genießen. So weit, so gut.
Leider werden in vielen Staaten Nordafrikas nach wie vor die dort lebenden und heimischen Landschildkröten illegal abgesammelt, um auf Basaren, meist in engen Vogelkäfigen oder Kisten zusammengepfercht, an naive Touristen verkauft zu werden – Schmuggelanleitung oft genug inklusive.
Häufig lässt sich so der langgehegte Wunsch nach einer kleinen Schildkröte preisgünstig realisieren. Oft auch im guten Glauben, ein Tier gerettet, etwas „Gutes“ getan zu haben. Das hätte man vielleicht, hätte man dafür gesorgt, dass das so freigekaufte Tier über eine Naturschutzorganisation wieder in einem geeigneten Biotop freigelassen worden wäre.
„Rettung“ bedeutet in der Realität oft das Gegenteil
Die „Rettung nach Deutschland“ aber bedeutet für fast alle dieser Tiere den sicheren, schleichenden Tod. Sie kommen als Heimtiere mit Freilauf in der Wohnung, dem Leben auf einem kleinen Stadtbalkon oder einer klassischen Gartenhaltung nicht klar, erkranken und sterben. Der Grund ist, dass die tunesischen Landschildkröten zwar den hier oft ganz passabel gepflegten Griechischen Landschildkröten optisch ähneln, jedoch völlig andere Lebensbedingungen brauchen.
Mindestens ebenso gravierend ist die Tatsache, dass genau jene gut meinenden Touristen vergessen: Gut gemeint ist nicht gut gemacht! Die Tiere sind in der Natur bedroht und jede freigekaufte Schildkröte heizt das illegale Abfangen und den illegalen, tierschutzwidrigen Handel in den Suks weiter an. Jede verkaufte Schildkröte ist Garant für weitere gefangene Tiere und ihren Leidensweg.
Schmuggeln der Schildkröte ist ein gravierendes Artenschutzvergehen
Auch in Marokko, Algerien und Tunesien sind die Tiere streng geschützt, das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) führt sie zu Recht als bedroht und in der EU haben sie den strengsten Schutzstatus (Anhang A), wie beispielsweise der Indische Löwe oder seltene Papageien. Der Rechtsverstoß ist derselbe.
Somit hat die „Retterin“ gegen internationales Artenschutzrecht, das Zollrecht im Urlaubsland und gegen strenge EU-Regeln verstoßen, allen Hinweisen an Flughäfen und allen Bemühungen zur Aufklärung durch Zoll, Artenschutzbehörden und -verbänden zum Trotz. Sie wurde zur Schmugglerin mit gravierendem Artenschutzvergehen.
Die Art und Weise, wie das Tierchen „verpackt“ und transportiert worden ist, hat dem Tier Leiden zugefügt, die ggf. hätten tödlich enden können und sein weiteres Schicksal ist jedem Fachkundigen klar: Siechtum und Tod.
Lassen Sie also bei Ihren Urlaubsreisen unbedingt die Finger von dort angebotenen Tieren!
Quelle: Auffangstation für Reptilien, München e. V.
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