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Forderung des Münchner Tierschutzvereins an neues Tierschutzgesetz

Der Tierschutzverein München e.V. sieht in der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes die einmalige Chance, die Tierheime zu entlasten und den Tierschutz in Deutschland voranzubringen. Der derzeitige Entwurf bleibe jedoch hinter den Erwartungen zurück. Im Münchner Tierheim warten viele Tiere wie Hund Archie.

München, 25.09.2024 - Der aktuelle Entwurf bedarf massiver Nachbesserung, denn er sehe vielmehr ein auf die Nutzung der Tiere ausgerichtetes Gesetz vor, so die Kritik der Tierschützer. Im Schulterschluss mit dem Deutschen Tierschutzbund fordern sie die politisch Verantwortlichen auf, das neue Gesetz am Staatsziel Tierschutz auszurichten.

Morgen, am 26. September 24, soll die erste Lesung des Tierschutzgesetzes im Bundestag erfolgen. „Was im Koalitionsvertrag versprochen wurde, wird im aktuellen Entwurf für das neue Tierschutzgesetz nicht gehalten. Mehr Tierschutz ist nur für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend“, so Kristina Berchtold vom Tierschutzverein München e.V.

Der Tierschutzverein appelliert daher an den/die Münchner Bundestagsabgeordnete*n, darunter Wolfgang Stefinger (CSU), Claudia Tausend (SPD) und Jamila Schäfer (Bündnis90/Die Grünen) sich im Gesetzgebungsverfahren für den Tierschutz einzusetzen.

Überlastete Tierheime

Immer mehr Tiere, die aufgrund unüberlegter Anschaffungen und Überforderung der HalterInnen in den Tierheimen gelandet sind und weiterhin aufgenommen werden, haben die Heime an ihre räumlichen und personellen Grenzen gebracht. Auch das Tierheim München ist permanent am Limit. „Ein theoretischer Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Haustieres sollte daher Pflicht werden“, so Berchtold.

Zum Beispiel: Archie wartet im Tierheim München auf ein neues Zuhause

Tierheimhund Archie im Zwinger

Archie ist kastriert und im Januar 2019 geboren. Er kam ins Münchner Tierheim, da die Vorbesitzer mit ihm überfordert waren und es zu einem Beißvorfall kam. Er wiegt derzeit 28 kg bei einer Größe von 60 cm.
Weitere Infos zu Archie gibt es unter https://tierschutzverein-muenchen.de/tiervermittlung/tierheim/hunde/221353

Forderung für Verbot von Tier-Online-Handel und für Kastrationspflicht

Der Onlinehandel mit Tieren müsse verboten oder zumindest stark eingeschränkt und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katze gesetzlich verankert werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sei essenziell und gehöre ins Tierschutzgesetz.

Katzenkind (mit Augenkrankheit) vom Bauernhof

Weitere Themen: Tierversuche und Landwirtschaft

Der Tierschutzverein München e.V. kritisiert zudem, dass das Thema Tierversuche im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes weitgehend außen vor bleibt, obwohl die Bundesregierung eine Reduktionsstrategie versprochen hatte. „Der Weg hin zum völligen Ausstieg aus Tierversuchen muss geebnet werden“, fordert Berchtold. Auch für Tiere in der Landwirtschaft erhoffen sich die Tierschützer Verbesserungen: Es brauche ein Verbot tierwidriger Haltungssysteme wie Anbindehaltung, Käfighaltung und Kastenstand sowie ein Verbot jeglicher Amputationen. Ebenso für Tiertransporte in Länder außerhalb der EU - wie Algerien, Ägypten oder Marokko – fordert der Tierschutzverein ein konsequentes und schnelles Verbot.

Kuhstall mit Anbindehaltung

Quelle: Tierschutzverein München e.V.