Im Kastenstand für Mutterschweine werden die Sauen in enge Käfige gesperrt, wo sie sich nicht bewegen können. VIER PFOTEN fordert deswegen die Bundesländer zur Normenkontrollklage gegen den Kastenstand auf.
14.08.12 - Über zwei Millionen Muttersauen werden in Deutschland in engen Einzelkäfigen gehalten, dem so genannten Kastenstand. VIER PFOTEN sieht darin einen Verstoß gegen § 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, denn jedes Tier muss laut Gesetz seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden und die Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung haben.
Im Kastenstand können sich die Schweine nicht einmal umdrehen, sie erleiden massive gesundheitliche und psychische Schäden. Daran ändert auch die EU-Richtlinie nichts, die die Kastenstandhaltung für Sauen ab 2013 immer noch sechs Monate im Jahr erlaubt, so VIER PFOTEN. Die Organisation hat deshalb die Landwirtschaftsminister aller Bundesländer schriftlich darum gebeten, eine Normenkontrollklage gegen den Kastenstand einzuleiten.
„Über die Normenkontrollklage kann die tierschutzwidrige Haltung von Mutterschweinen im Kastenstand verboten werden", erklärt Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. Eine im Jahr 2006 eingereichte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz sorgte letztlich für die Abschaffung der Legebatterien für Hühner.
Das Mutterschwein kann sich im Kastenstand kaum bewegen © VIER PFOTEN
Die Abschaffung von Kastenständen ist dringend erforderlich
Um den Bundesländern dies zu erläutern, hat VIER PFOTEN im Juni 2012 ein Gutachten bei der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther in Auftrag gegeben und den zuständigen Ministerien zur Verfügung gestellt.
Martina Stephany: „Es zeigt eindeutig, dass die Kastenstandhaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt und schnellstens verbannt werden muss".
Das Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit stellt fest, dass der Kastenstand die Bewegungsfreiheit, das Nestbauverhalten und die Interaktionsmöglichkeiten der Sauen mit den Ferkeln einschränkt. Außerdem führt es in Zusammenhang mit der Bodenbeschaffenheit auch zu schmerzhaften Erkrankungen und Verletzungen wie Harnwegsentzündungen, Gebärmutter- und Gesäugeentzündungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Da sich das Mutterschwein nicht bewegen kann, führt das zusätzlich zu gravierenden Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen, Weben, Leerkauen oder Trauern.
VIER PFOTEN setzt nun auf die Hilfe der Bundesländer, um das Leiden der Sauen im Kastenstand zu beenden.
Quelle: VIER PFOTEN e.V.